Ihr Gutes Recht
Wissenswertes rund um das Taxigewerbe


Von Ihrer Fahrerin/Ihrem Fahrer können Sie erwarten:
Fahrstrecke: kürzester bzw. günstigster Weg
Unterstützung beim Be- und Entladen des Gepäcks
Vollständig ausgefüllte Quittung mit Ordnungsnummer des Taxis, Name und
Anschrift des Unternehmens, Fahrtstrecke mit Anfangs- u. Zielpunkt,
Datum und Unterschrift des Fahrers
Ein insgesamt außen und innen sauberes Fahrzeug
Funk- und Radiobetieb mit angemessener Lautstärke

Wussten Sie schon, daß .....
...Sie am Taxistand immer die freie Fahrzeugwahl haben
...Sie jedes Taxi nach Tarif befördern muß
...Sie immer die Fahrstrecke bestimmen
...Sie für die Mitnahme eines Rollstuhls nicht bezahlen müssen
...Sie sich auf allen Plätzen angurten müssen
...ein Blindenhund immer mittransportiert werden muß- und zwar kostenlos
...innerhalb des Bereitstellungsgebietes der Fahrpreisanzeiger beim Eintreffen
am Bestellort eingeschaltet wird. Lassen Sie das Taxi warten, kostet dies bereits eine Gebühr
...der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf
...Sie Ihre Beschwerden zunächst an den Taxiunternehmer selbst,aber auch an
das Ordnungsamt der Stadt Halle richten können ?